This page is not available in english.

Patienteninformation

Wenn Sie sich für eine verhaltenstherapeutische Behandlung in der Ausbildungsambulanz des IFT-Nord interessieren, können Sie sich im Folgenden über die Rahmenbedingungen einer solchen Behandlung informieren.

Videosprechstunde

Für den Fall, dass mit Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten die Durchführung einer Videosprechstunde vereinbart wurde, laden Sie sich bitte die Informationen und Einwilligung zur Online-Videobehandlung herunter und senden Sie diese unterschrieben an die IFT-Nord gGmbH, Psychotherapeutische Ambulanz, Harmsstr. 2, 24114 Kiel.

Kosten

Die Kosten der Behandlung von Patientinnen und Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind, übernehmen die Krankenkassen. Zum Erstgespräch sowie zu Beginn jedes weiteren Quartals bringen Sie deshalb bitte einen Überweisungsschein Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihres behandelnden Arztes mit und reichen ihn im Ambulanzsekretariat ein.

Kontaktaufnahme

Nach der telefonischen Anmeldung erfolgt in einer psychotherapeutischen Sprechstunde mit der Ambulanzleitung eine Einschätzung, ob Ihre Erkrankung im Rahmen unserer Ambulanz behandelt werden kann. Diese Einschätzung wird Ihnen am Ende des Gespräches mitgeteilt. Falls eine Behandlung bei uns nicht sinnvoll erscheint, besprechen wir mit Ihnen, welche Alternativen es geben könnte. Die Ausbildungsambulanz ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr telefonisch erreichbar.

Ist eine Behandlung möglich, haben Sie im Anschluss an das Gespräch mit der Ambulanzleitung eine Bedenkzeit von einer Woche, in der Sie sich für oder gegen eine Behandlung entscheiden können. Ihre Entscheidung teilen Sie dann dem Ambulanzsekretariat telefonisch mit. Sobald ein Therapieplatz frei ist, meldet sich eine Therapeutin oder ein Therapeut bei Ihnen, um einen Termin zu vereinbaren.

Start in die Therapie

In den ersten Stunden der Behandlung erarbeitet Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut mit Ihnen ein Verständnis dafür, wie Ihre Probleme entstanden sind und was sie aufrechterhält. Dabei können unterschiedliche Testverfahren zum Einsatz kommen. Das Ergebnis dieser Gespräche wird von Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten in einem individuellen Behandlungsplan zusammengefasst, der im Auftrag Ihrer Krankenkasse durch externe Begutachtung geprüft wird. Die Kassen folgen fast immer der Empfehlung des Gutachtens und bewilligen eine bestimmte Anzahl Behandlungsstunden (12 bzw. 24 für eine Kurzzeit- oder 60 bzw. 80 Stunden für eine Langzeittherapie).

Das Genehmigungsverfahren dauert in der Regel vier Wochen. Ist die Kostenzusage der Krankenkasse erfolgt, kann die Therapie beginnen. Eine Therapiestunde umfasst 50 Minuten. Einige Methoden, wie beispielsweise ein systematisches Entspannungstraining oder Konfrontationsübungen außerhalb der Therapieräume, können es erfordern, dass Sitzungen auch mal 1,5 bis maximal 5 Therapiestunden umfassen.

Ausbildungsambulanz

Die Therapeuten sind Psychologinnen und Psychologen mit Diplom- oder Masterabschluss und befinden sich in ihrer Ausbildung zur/zum Psychologischen Psychotherapeutin/ Psychotherapeuten. Sie besprechen alle Behandlungen mit einer erfahrenen Supervisorin oder einem erfahrenen Supervisor, so dass die Qualität Ihrer Behandlung auch hierdurch gesichert wird. Die Supervisorinnen und Supervisoren unterliegen genauso wie die Therapeutinnen und Therapeuten und alle anderen Personen in der Ausbildungsambulanz selbstverständlich der Schweigepflicht.